Britischer Gesetzentwurf erhält königliche Zustimmung und klärt den Rechtsstatus von Kryptowährungen als eigenständige Vermögensklasse.
In Kürze Mit dem Property Bill hat Großbritannien Kryptowährungen, einschließlich Bitcoin und Stablecoins, offiziell als persönliches Eigentum anerkannt und damit Rechtssicherheit in Bezug auf Eigentum, Übertragung und Streitbeilegung geschaffen.
Das britische Oberhaus hat bekannt gegeben, dass der Gesetzentwurf über Eigentum (digitale Vermögenswerte usw.) die königliche Zustimmung erhalten hat, was bedeutet, dass König Charles ihn formell gebilligt hat und er nun Gesetz ist.
Das Gesetz bestätigt, dass digitale Vermögenswerte, einschließlich Bitcoin und Stablecoins, als Eigentum anerkannt werden können und sich somit von traditionellen Kategorien physischer Gegenstände oder vertraglicher Rechte unterscheiden. Während das britische Common Law, geprägt durch Gerichtsentscheidungen, digitale Vermögenswerte bereits als Eigentum behandelt, kodifiziert der Gesetzentwurf eine Empfehlung der Law Commission von England und Wales aus dem Jahr 2024, Kryptowährungen formell als neue Form des persönlichen Eigentums einzustufen und damit mehr Klarheit für Gerichte und Marktteilnehmer zu schaffen.
Nach britischem Recht wird persönliches Eigentum traditionell in zwei Kategorien unterteilt: „Besitzgegenstände“, also materielle Vermögenswerte wie Autos, und „Rechte“, also immaterielle Rechte wie das Recht, einen Vertrag durchzusetzen. Das neue Dokument stellt klar, dass digitale oder elektronische Vermögenswerte nicht allein deshalb nicht unter den Begriff des persönlichen Eigentums fallen, weil sie weder rein materiell noch im herkömmlichen Sinne immaterielle Rechte darstellen.
Die Rechtskommission argumentierte, dass digitale Vermögenswerte Merkmale beider Kategorien aufweisen können und dass ihre uneindeutige Klassifizierung die Streitbeilegung vor Gericht behindern könnte.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes schafft Großbritannien eine klare Rechtsgrundlage für den Besitz und die Übertragung von Kryptowährungen.
Die Gesetzgeber argumentieren, dass dies das Land besser in die Lage versetzen wird, das Wachstum neuer Finanzprodukte, tokenisierter realer Vermögenswerte (RWAs) und sicherer digitaler Märkte zu unterstützen.
CryptoUK, der erste britische Branchenverband für Kryptowährungen und Blockchain, hob in einem Beitrag auf X hervor, dass britische Gerichte Kryptowährungen bereits im Einzelfall als Eigentum behandeln. Die formale Kodifizierung dieser Rechte, so CryptoUK, schaffe klarere rechtliche Wege für den Umgang mit Krypto-bezogenen Straftaten, Rechtsstreitigkeiten und der Rückgewinnung von Vermögenswerten.
„Damit erhalten digitale Vermögenswerte eine deutlich klarere rechtliche Grundlage – insbesondere für den Eigentumsnachweis, die Wiedererlangung gestohlener Vermögenswerte und deren Abwicklung in Insolvenz- oder Erbschaftsangelegenheiten“, schrieb CryptoUK.
Weltweit wächst die Dynamik für die Anerkennung von Kryptowährungen als rechtmäßiges Eigentum.
Weltweit entwickeln sich Gesetze und Verordnungen zu Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten rasant. Dies spiegelt die zunehmende Verbreitung der Blockchain-Technologie und die wachsende Bedeutung digitalen Eigentums in der Wirtschaft wider. Regierungen und Gerichte präzisieren immer häufiger, wie digitale Vermögenswerte im Rahmen bestehender Rechtsordnungen zu behandeln sind, und viele erkennen sie formell als Eigentumsform an.
Erst im Oktober dieses Jahres fällte der Oberste Gerichtshof von Madras in Indien ein wegweisendes Urteil, das Kryptowährungen nach indischem Recht als „Vermögen“ einstuft. Dies erlaubt ihren Besitz, ihre treuhänderische Verwahrung und ihren Schutz im Rahmen von Treuhand- und Eigentumsrechten. Auch das armenische Gesetz „Über Kryptoassets“, das 2025 aktualisiert werden soll, behandelt Kryptowährungen als digitales Eigentum und gewährt ihnen volle rechtliche Anerkennung für Besitz, Handel und Verwahrung, obwohl sie kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.
Singapurs Gerichte haben unterdessen digitale Vermögenswerte als Eigentum anerkannt, das über zwei Jahre treuhänderisch verwaltet werden kann, und bestätigten damit, dass Kryptowährungen die rechtlichen Anforderungen erfüllen. defiDie Einstufung von Kryptowährungen als Eigentum im Sinne des Treuhandrechts erfolgt darüber hinaus. Darüber hinaus werden Kryptowährungen nach australischer Gesetzgebung und Rechtsprechung für Zwecke des Strafrechts, der Vermögensabschöpfung und des Zivilschutzes als Eigentum eingestuft.
Die formale Anerkennung digitaler Vermögenswerte als Eigentum in Großbritannien trägt zu einem wachsenden globalen Trend bei, Kryptowährungen in etablierte Rechts- und Finanzrahmen zu integrieren und bietet Investoren, Unternehmen und Regulierungsbehörden klarere Leitlinien und einen stärkeren Rechtsschutz.
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