Die NRW-Steuerfahnder sind wieder auf der Jagd nach Krypto-Steuersündern
2. Datenpaket befindet sich in der Auswertung

Die verstärkte Akzeptanz von Kryptowährungen hat dazu geführt, dass sich die digitalen Währungen immer öfter auch in der Gesetzgebung wiederfinden. Das führt auch in Deutschland zur Steuerpflicht. Die Behörden von NRW haben jetzt bekannt gegeben, dass sie ein zweites Datenpaket auswerten, um Krypto-Steuersündern auf die Spur zu kommen.
Die Kryptobörsen haben geliefert
Die Daten stammen aus einem Auskunftsersuchen an die Handelsplattformen. Das Erste wurde bereits vor zwei Jahren „geliefert“, jetzt folgte offenbar ein Update. Die Zahlen und Fakten betreffen allerdings nicht nur NRW, sondern ganz Deutschland und werden in der Folge verteilt.
Laut dem bisherigen Wissensstand der Behörde umfasst das Datenpaket rund 4.000 Steuerfälle. Die Daten aus dem ersten Paket hat die nordrhein-westfälische Steuerfahndung bereits zum größten Teil abgearbeitet. Als Ergebnis verweisen die Steuerfahnder auf Nachzahlungen in hoher einstelliger Millionenhöhe. Allerdings stehen einige ermittlungsintensive Fälle noch aus, die Behörde erwartet daher weitere Nachzahlungen.
Gewinne über €1.000 sind steuerpflichtig
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen über €1.000 pro Jahr sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig und in der Einkommenssteuer anzugeben. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kryptowährungen mindestens 1 Jahr gehalten werden.
Wer bisher vergessen hatte, seine Gewinne in der Einkommenssteuer anzugeben, sollte daher überlegen, diese nachzutragen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Behörden zumeist auf detaillierten Nachweisen und einer Dokumentation bestehen . Diese sollte im Zuge des Nachtrags bzw. einer Korrektur in der elektronischen Steuererklärung ebenfalls an das Finanzamt digital übermittelt werden.
Vergessen schützt nicht vor Strafe
Doch diese Korrektur schützt nicht unbedingt vor einem Strafverfahren. Sollten die Steuerpflichtigen nicht in der Lage sein, ihre Schulden beim Finanzamt auf einmal zu bezahlen, sollten sie unbedingt eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren.
Die Presseaussendung der Behörden in NRW könnte auch als Wink mit dem Zaunpfahl verstanden werden, um säumige Krypto-Trader zu ermuntern, ihre Steuererklärungen noch einmal zu überprüfen.
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