Wisconsin-Gesetzgeber drängen auf Gesetzesentwurf zur Lockerung der Krypto-Regulierung
Inhalt
Umschalten- Kurze Zusammenfassung
- Wichtige Bestimmungen des Gesetzentwurfs
- Gesetzgebungsverfahren und Herausforderungen
Kurze Zusammenfassung
- Der Assembly Bill 471 von Wisconsin zielt darauf ab, Krypto-Mining, Staking und Blockchain-Entwicklung von der Lizenzierungspflicht für Geldübermittler auszunehmen.
- Der Gesetzentwurf schützt außerdem das Recht, selbstverwaltete Wallets zu nutzen und digitale Vermögenswerte als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
- Er steht vor Hürden, da bisher nur 25% des Gesetzgebungsprozesses abgeschlossen sind und noch mehrere Genehmigungsstufen ausstehen.
Die Gesetzgeber in Wisconsin haben einen neuen Gesetzentwurf eingebracht, der Einzelpersonen und Unternehmen, die im Kryptobereich tätig sind, von der Pflicht zur Erlangung einer Geldübermittlerlizenz befreien könnte. Der Vorschlag, Assembly Bill 471, zielt darauf ab, klarere regulatorische Rahmenbedingungen für die Nutzung digitaler Vermögenswerte im Bundesstaat zu schaffen.

Wichtige Bestimmungen des Gesetzentwurfs
Laut dem Wisconsin Legislative Reference Bureau würde die Maßnahme es den Einwohnern erlauben, Mining, Staking und die Entwicklung von Blockchain-Software zu betreiben, ohne eine Lizenz vom Department of Financial Institutions (DFI) zu benötigen.
Die Ausnahmen würden auch den Austausch digitaler Vermögenswerte abdecken, sofern die Transaktionen nicht die Umwandlung von Token in gesetzliches Zahlungsmittel oder Bankeinlagen beinhalten.
„Nach dem Gesetzentwurf darf weder eine staatliche Behörde noch eine politische Untergliederung einer Person verbieten oder sie darin einschränken, digitale Vermögenswerte als Zahlungsmethode für legale Waren und Dienstleistungen zu akzeptieren oder digitale Vermögenswerte mit einer selbstverwalteten Wallet oder Hardware-Wallet zu verwahren,“
heißt es in dem Dokument, und weiter,
„Der Gesetzentwurf legt außerdem fest, dass eine Person in diesem Bundesstaat 1) einen Node betreiben darf, um sich mit einem Blockchain-Protokoll zu verbinden und an dessen Betrieb teilzunehmen; 2) Software auf einem Blockchain-Protokoll entwickeln darf; 3) digitale Vermögenswerte unter Nutzung eines Blockchain-Protokolls an eine andere Person übertragen darf; und 4) am Staking auf einem Blockchain-Protokoll teilnehmen darf.“
Gesetzgebungsverfahren und Herausforderungen
Der Gesetzentwurf stößt auf parteiübergreifendes Interesse, wird derzeit jedoch von sieben republikanischen Abgeordneten und zwei republikanischen Senatoren unterstützt. Er wurde zur Überprüfung an den Ausschuss für Finanzinstitutionen verwiesen.
Laut Daten von Legiscan hat die Maßnahme bisher nur 25% Fortschritt erreicht und muss noch eine Kammer und zwei weitere Ausschüsse passieren, bevor sie Gesetz werden kann.
Bemerkenswert ist, dass das Wisconsin DFI einen öffentlich zugänglichen Tracker eingeführt hat, um Kryptowährungs- und andere Anlagebetrügereien zu bekämpfen. Diese Initiative ist eine Reaktion auf fast 3,55 Millionen US-Dollar, die Einwohner von Wisconsin zwischen Januar 2022 und Juni 2024 durch finanzielle Manipulation und Kryptowährungsbetrug verloren haben.
Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder und repräsentiert nicht die Plattform in irgendeiner Form. Dieser Artikel ist nicht dazu gedacht, als Referenz für Investitionsentscheidungen zu dienen.
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